Gebührenordnung
Unterrichtsvertrag
Die Mitgliedschaft im Musikverein Söflingen – Stadtkapelle Ulm ist obligatorisch. Bei Minderjährigen (beitragsfrei) – ausgenommen ist der Blockflötenunterricht – muss mindestens ein Elternteil Vereinsmitglied sein. Dadurch sind die Schüler u.a. unfall- und haftpflichtversichert.
Mitgliedsantrag Musikverein
Volljährige: Mitgliedsantrag1
Minderjährige & Elternteil: Mitgliedsantrag2
Als Vereinsmitglieder haben Sie die Möglichkeit, Ihr(e) Instrument(e) relativ günstig zu versichern. Es fällt ein Jahresbeitrag von 0,9% des Versicherungswertes an. versicherung@stadtkapelle-ulm.de
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Bildungspaket der Stadt Ulm:
Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.
(„Antrag auf soziale und kulturelle Teilhabe“: Bezuschussung des Musikunterrichts mit monatlich 10,00 Euro)
Link zur Seite der Stadt Ulm
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Gebührenausgleich bei Unterricht an der Musikschule der Stadt Ulm
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Datenschutzordnung des Musikvereins Söflingen – Stadtkapelle Ulm e. V.
Datenschutzordung_Förderverein_ Söflinger_Jugendmusik_eV