Zur Startseite
pdf_logo

Gebührenordnung

Unterrichtsvertrag

Die Mitgliedschaft im Musikverein Söflingen – Stadtkapelle Ulm ist obligatorisch. Bei Minderjährigen (beitragsfrei) – ausgenommen ist der Blockflötenunterricht – muss mindestens ein Elternteil Vereinsmitglied sein. Dadurch sind die Schüler u.a. unfall- und haftpflichtversichert.

pdf_logo

Mitgliedsantrag Musikverein

Volljährige: Mitgliedsantrag1

Minderjährige & Elternteil: Mitgliedsantrag2

Als Vereinsmitglieder haben Sie die Möglichkeit, Ihr(e) Instrument(e) relativ günstig zu versichern. Es fällt ein Jahresbeitrag von 0,9% des Versicherungswertes an. versicherung@stadtkapelle-ulm.de

==========================================================

Bildungspaket der Stadt Ulm:

Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.

(„Antrag auf soziale und kulturelle Teilhabe“: Bezuschussung des Musikunterrichts mit monatlich 10,00 Euro)

Link zur Seite der Stadt Ulm

==========================================================

pdf_logo

Gebührenausgleich bei Unterricht an der Musikschule der Stadt Ulm

==========================================================

pdf_logo

Datenschutzordnung des Musikvereins Söflingen – Stadtkapelle Ulm e. V.

Datenschutzordung_Förderverein_ Söflinger_Jugendmusik_eV